NonFood & Nachhaltigkeit
Duni EcoEcho
HALTUNG ZU PLASTIK
Seit mehreren Jahren konzentriert sich Duni zunehmend auf die Entwicklung eines breiten Angebots an plastikfreien Designs, die nachhaltig produzierte ecoecho-Reihe ist Ergebnis dieses Prozesses.
Duni begrüßt ausdrücklich die Richtlinien der EU-Kommission zur Bekämpfung der Umweltbelastungen durch Einweg-Plastikprodukte, teilt die Verurteilung von Plastikabfällen im Meer und ist nach eigenen Aussagen entschlossen, in der nachhaltigen Kreislaufwirtschaft eine Vorreiterrolle in der Branche zu übernehmen.
PapStar Pure
BIOLOGISCH ABBAUBAR UND KOMPOSTIERBAR
pure-Produkte sind aus nachwachsenden Rohstoffen und biologisch abbaubar. PAPSTAR ist weltweit die erste Firma, die biologisch abbaubare Verpackungen mit Speiseresten, Küchenabfällen und Kaffeesatz in ihrer hauseigenen Kompostanlage zu Kompost verarbeitet und diesen auf den bepflanzten Flächen ihres Firmenareals wieder der Natur zuführt.
Die Verwendung nachwachsender und biologisch abbaubarer Rohstoffe hat bei PAPSTAR bereits lange Tradition. Bei der Produktion des Einmalgeschirrs der neuen Produktlinie PAPSTAR pure wird sogar ausschließlich zertifiziertes Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft eingesetzt. Die Einweg-Becher der Produktlinie bestehen aus dem Bioplastik PLA. So wird Einmalgeschirr zur ökologisch und ökonomisch sinnvollen Alternative.
CLEVER GEDACHT – GUT GEMACHT
Das PAPSTAR-Holzbesteck, die Rührstäbchen und die Deko-Picker zum Beispiel werden aus dem natürlich hellen Holz der Birke hergestellt, da dieses im Gegensatz zu anderen Sorten nicht gebleicht werden muss. Dank moderner Fertigungsverfahren und einer speziellen Oberflächenbehandlung, die Absplitterungen verhindert, ist es funktionell und formschön. Es steht Einmalbesteck aus Kunststoff hinsichtlich Handhabung und Stabilität in nichts nach und bietet durch seine handliche Form einen optimalen Esskomfort.
Durch ihren speziellen Schliff sind die Messer für jede Art von Speisen geeignet. Die abgerundeten und geglätteten Gabelspitzen garantieren selbst beim Verzehr von Salaten eine hervorragende Funktion. Darüber hinaus sind die Holzbestecke absolut geschmacksneutral.
F. Anton Kesper – for kitchen and home
WENN HOLZ, DANN FSC
Ressourcen zu erhalten und Ressourcen schonend einzusetzen ist auch die Unternehmensphilosophie des Hauses Kesper. Sämtliche Artikel der „Collection Holz“ stammen ausschließlich aus kontrollierter europäischer Forstwirtschaft (FSC-zertifiziertes Holz), von asiatischen Kautschuk-Plantagen oder aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern. Richtungsweisend setzt Kesper seit Jahren in vielen Produkten auf den Einsatz von Bambus– ebenfalls mit FSC-Zertifizierung. Kesper-Artikel entstehen ohne Abholzung von tropischen Regenwäldern.
FSC
Mit dem Warenzeichen des FSC werden Holzprodukte ausgezeichnet, die aus vorbildlich bewirtschafteten Wäldern (oder Plantagen) stammen. Die Waldbewirtschaftung richtet sich nach den strengen Umweltschutzauflagen des „Forest Stewardship Council“ und berücksichtigt auch hohe soziale und wirtschaftliche Standards. Das FSC ist eine gemeinnützige internationale Organisation, in der Umweltverbände, Sozialorganisationen, fortschrittliche Forstbetriebe und Unternehmen der Holzverarbeitung mit dem Ziel zusammenarbeiten, weltweit eine Verbesserung der Waldbewirtschaftung und Umwelt zu erreichen.
Umweltgerecht - natürliche Waldgesellschaften und Wälder mit hohem Schutzwert fördern und erhalten.
Sozial förderlich - die Rechte der Arbeiter, Gemeinden und Einheimischen respektieren, sichere Arbeitsbedingungen gewährleisten.
Wirtschaftlich tragfähig - Märkte aufbauen, Wertoptimierung und gleichberechtigten Zugang zu Benefits ermöglichen.
Einweg-Plastik ab Juli 2021 verboten
Zum Schutz des Meeres und der Umwelt wird die Herstellung vieler Einwegplastikprodukte ab dem 3. Juli 2021 in der EU verboten.
Hierzu zählen etwa Trinkhalme, Rührstäbchen, Luftballonstäbe oder Einweg-Geschirr aus konventionellem Plastik und aus "Bioplastik". Auch To-go-Becher und Einweg-Behälter aus Styropor dürfen dann in der EU nicht mehr produziert und in den Handel bzw. Umlauf gebracht werden.
- To-go-Becher
- Einweg-Geschirr
- Fast-Food-Verpackungen
- Trinkhalme
- Rühe- und Wattestäbchen
Der Abverkauf von bereits bestehenden Lagerbeständen – die nicht zuletzt auch durch die Covid 19 Pandemie entstanden sind – bleibt zulässig, um eine gebrauchslose Vernichtung der Einwegprodukte zu vermeiden.
Plastik-Wegwerfprodukte nur noch mit Kennzeichnung
Weiterhin erlaubt bleiben Wegwerfprodukte aus oder mit Kunststoff wie beispielsweise Feuchttücher, bestimmte Hygieneartikel, Zigaretten mit kunststoffhaltigen Filtern oder Wegwerfgetränkebecher. Diese müssen ab dem 3. Juli 2021 ein spezielles Kennzeichen erhalten, das vor Umweltschäden durch Plastik warnt und Verbraucherinnen und Verbraucher über die richtige Entsorgung informiert.