Mehr Weg ist das Ziel
Ab Januar 2023 tritt eine Mehrweg-Angebotspflicht für Restaurants, Bistros, Kantinen, Mensen und Cafés in Kraft – das sieht die Änderung des Verpackungsgesetzes (VerpackG2) vor. Auch heiße Theken und Salatbars im Einzelhandel, die Speisen vor dem Verkauf verpacken, sind von der Pflicht betroffen. Damit sollen weniger Einwegverpackungen aus Kunststoff für Essen und Getränke zum Mitnehmen verbraucht werden, zum Beispiel der Becher für Kaffee (Coffee to go) oder die Box für Speisen (Take-away).
Anbieter von Essen und Getränken zum Mitnehmen müssen dann zusätzlich zur Einwegverpackung aus Kunststoff (oder mit einem Kunststoffanteil) eine Mehrwegalternative anbieten, was allerdings auch bedeutet, dass das Gesetz die Verwendung von Einwegverpackungen keineswegs verbietet oder sie komplett durch Mehrwegbehältnisse ersetzen will. Vielmehr ist die neue Verpflichtung eine Erweiterung, sodass der Gastronom Mehrweg- zusätzlich zum Einweggeschirr anbieten muss.
Was muss, das muss
Große Betriebe sind ab dem 1. Januar 2023 dazu verpflichtet, Mehrwegverpackung vorzuhalten. Kleine Betriebe mit einer Verkaufsfläche von bis zu 80 Quadratmetern (inklusive frei zugänglicher Sitz- und Aufenthaltsbereiche) und weniger als fünf Beschäftigten müssen es immerhin ermöglichen, mitgebrachte Gefäße der Kundschaft zu befüllen.
Achtung! Zu den genannten 80 Quadratmetern zählen auch Außenflächen, die unter Umständen nur saisonal genutzt werden. Und wenn der Betrieb Teil einer Kette ist, so werden sämtliche Mitarbeiter dieser Kette und auch der gesamte Gastronomiebereich aller dieser Kette angeschlossenen Betriebe zusammengerechnet. Bereiche hinter der Theke und Küchenflächen zählen nicht mit, da sie von Gästen und Besuchern nicht betreten werden.
Ein Verstoß gegen die Auflagen kann mit Geldbußen von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Warum? Darum.
Hintergrund der neuen Regelung ist zum einen der starke Trend in Richtung von Take-away, Coffee to go, Außer-Haus-Lieferungen und Streetfood allgemein, des Weiteren nimmt der Verbrauch umweltschädlicher Einwegverpackungen seit Jahren stark zu. Allein im Jahr 2017 – also noch weit vor Corona – lag das Abfallaufkommen für Einweggeschirr und To-go-Verpackungen in Deutschland bei über 280.000 Tonnen. Papier, Pappe und Karton hatten daran mit über 150.000 Tonnen den größten Anteil, gefolgt von Kunststoffen mit rund 58.000 Tonnen. Tonnen!
Ihre Entscheidung
Ganz grundsätzlich bieten sich zwei Methoden für gastronomische Mehrwegsysteme an:
Eine Möglichkeit besteht darin, von Kunden mitgebrachte Gefäße zu befüllen, die nicht Teil des Pfandsystems sind. Für die Sauberkeit und die Eignung der Gefäße für den Kontakt mit Lebensmitteln tragen die Kunden die Verantwortung. Hierbei ist allerdings aus lebensmittelhygienischen Gründen darauf zu achten, dass keine Keime oder Verschmutzungen an den Fremdgefäßen zu Kontaminationen des Umfelds (also Ihrer Gastronomie) und der angebotenen Lebensmittel führen. Von Kunden mitgebrachte Gefäße dürfen also nicht in die Nähe von leicht verderblichen Lebensmitteln gelangen, was bedeutet, dass sie nicht – wie sonst bei Einwegverpackungen üblich – einfach auf der Arbeitsfläche hinter der Theke befüllt werden dürfen. Denkbar ist die Einrichtung eines extra hierfür vorgesehenen und markierten Bereichs sowohl auf der Bedien- als auch auf der Arbeitstheke. Besser noch ist die Verwendung eines Hygienetabletts, da so der direkte Kontakt mit dem Fremdgefäß vermieden werden kann.
Der zweite Weg ist, Mehrwegbehältnisse vom Betrieb zur Verfügung zu stellen. Sie werden entweder gegen eine Pfandgebühr oder auch unentgeltlich an die Kundschaft herausgegeben, nach Gebrauch wieder zurückgebracht und in einem Sammelbehälter im Kundenbereich abgegeben (Poolsystem). Im Austausch dafür erhalten Kunden beim Einkauf einen vom Betrieb gereinigten und desinfizierten Behälter – in diesem Fall obliegt also die Verantwortung für Reinigung, Desinfizierung und ausreichende Trocknung dem entsprechenden Betrieb.
Ganz, wie Sie wünschen
Gastronomen können sich bei der Umsetzung eines betrieblichen Mehrwegsystems auf unterschiedliche Weise unterstützen lassen:
Die circ-Nette-Vorteile im Überblick:
Unabhängig
Einmalige Kosten
Individualisierbares Design (bei bestimmten Mindestabnahmemengen)
Hochwertiger Look
Polypropylen, BPA-frei
Lebensmittelecht
Bruchsicher und leicht
Mikrowellengeeignet (ohne Deckel)
Innenoberfläche nicht haftend
Spülmaschinen- und gefriergeeignet
Die Relevo-Vorteile im Überblick:
Keine feste Laufzeit, monatlich kündbar
Kein Pfandhandling, bargeldlos
Schnell und ohne Aufwand integrierbar
Kein Mehraufwand
Keine Geschirrvorfinanzierung
Hohe Produktqualität
Große Auswahl
Transparente Abrechnung
Spülmaschinenfest und mikrowellengeeignet
Lebensmittelecht und BPA-frei (ohne schädliche Weichmacher und Melamin)
Gefrierfachgeeignet